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Du darfst dein Auto so lackieren wie du lustig bist. Also alles (mit Ausnahmen) ist an sich erlaubt. Was man nicht darf ist eine Lackierung die der von Sonderfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr...) zu sehr ähnelt. Dann isses sowas ähnliches wie Amtsanmaßung. Hehe. Trotzd€m ist das Bild nett ;-)
hehe. ja, also in deutschland stellt ja laut den führerschein-fragebögen eine auffällige lackierung keine gefahr für den straßenverkehr dar, ist also damit erlaubt.... allerdings gäb's bestimmt trotzdem anzeigen wegen erregung öffentlichen ärgernisses o.Ä., nehme ich an. ^^